Die richtige Zahl, und warum viele die falsche nennen
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Bretten 300 Prozent. Er steht in der Hebesatzsatzung vom 20.11.2024, die der Gemeinderat am Tag zuvor beschlossen hat und die seit dem 1. Januar 2025 gilt. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten 370 Prozent, für die Gewerbesteuer 400 Prozent.
Genau diese drei Zahlen werden auf Vergleichsportalen durcheinandergebracht. Wer dort liest, die Grundsteuer B betrage in Bretten 370 oder 400 Prozent, liest den Satz der Grundsteuer A oder den der Gewerbesteuer. Für eine Rechnung ist das ein Unterschied von einem Drittel.
Verlässlich ist nur die Satzung selbst, und sie liegt als PDF auf der Seite der Stadt. Die Quellenangabe unten führt direkt dorthin.
Wie in Baden-Württemberg gerechnet wird
Seit 2025 zählt nur noch der Boden: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert ergibt den Grundsteuerwert, darauf kommt die Steuermesszahl und darauf der Hebesatz der Gemeinde. Der Gebäudewert spielt keine Rolle mehr.
Für ein Reihenhaus auf 200 Quadratmetern wirkt das anders als für ein Haus auf 900 Quadratmetern, obwohl beide denselben Hebesatz haben. In Bretten trifft das vor allem die Stadtteile mit großen Parzellen: Bauerbach, Neibsheim und Sprantal tragen seit 2025 mehr, dicht bebaute Lagen in der Kernstadt und in Diedelsheim eher weniger.
Ein Zahlenbeispiel zum Einordnen: Bei einem Steuermessbetrag von 100 Euro ergibt der Brettener Hebesatz von 300 Prozent eine Jahresgrundsteuer von 300 €.
Wer zahlt und was beim Verkauf passiert
Steuerschuldner ist, wem das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahres gehört. Bei einem Verkauf im Laufe des Jahres bleibt der Verkäufer deshalb gegenüber der Stadt für das ganze Jahr verpflichtet; die Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer regelt der Kaufvertrag. Das sollte beim Notartermin geklärt sein und nicht danach.
Eine Brettener Besonderheit regelt die Satzung für kleine Beträge: Bis 15 Euro Jahresbetrag wird die Grundsteuer in einer Summe am 15. August fällig, bis 30 Euro je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August. Das betrifft vor allem kleine land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Bei Leerstand läuft die Grundsteuer weiter. Das ist der Grund, warum eine geerbte, unbewohnte Immobilie Geld kostet, obwohl niemand darin wohnt.
Wenn Sie den Bescheid für falsch halten
Zwei Bescheide sind zu unterscheiden. Den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; dagegen richtet sich ein Einspruch beim Finanzamt. Den Grundsteuerbescheid selbst erlässt die Stadt Bretten auf Basis dieser Feststellung; sie ist daran gebunden.
Der richtige Adressat für einen Streit über die Fläche oder den Bodenrichtwert ist deshalb das Finanzamt. Eine Steuerberatung dürfen wir dazu nicht leisten; wir vermitteln Ihnen einen Steuerberater aus der Region.
So läuft es ab
- Fläche prüfenGrundstücksfläche aus Grundbuch oder Kataster. Abweichungen kommen vor.
- Bodenrichtwert holenKostenlos über BORIS-BW, ohne Anmeldung.
- RechnenMit dem Rechner oben, mit dem Hebesatz von Bretten oder einer anderen Gemeinde.
- Bescheid vergleichenWeicht Ihr Ergebnis stark ab, gehört die Prüfung zum Finanzamt und zu einem Steuerberater.
