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Immobilien in Bretten

Passende Angebote in Bretten

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Stand: 15.10.2026, 16:07 Uhr. Anbieter aller Objekte ist iMMo75, jedes Objekt von immo75.de erscheint hier spätestens nach einer halben Stunde. Dazu 48 Angebote in der Region außerhalb von Bretten: Angebote in der Region.

Rechner für Mieterhöhungen

Mietrechner

Wie weit darf die Miete in Bretten steigen?

Ohne Mietspiegel belegen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete mit drei vergleichbaren Wohnungen oder einem Gutachten.

Mieterhöhung im Bestand, höchstens600 € im Monat

Die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren begrenzt die Erhöhung.

Vereinfachte Rechnung nach § 558 BGB, netto kalt. Die neue Miete gilt frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung. Nicht berücksichtigt: Erhöhungen nach Modernisierung, Staffel- und Indexmiete.

Miete prüfen lassen

Mit den Regeln für Ihren Ort rechnen: Wählen Sie unten Ihren Ort, der Rechner steht auf jeder Ortsseite.

Was der Mieter darf und was nicht

Der Verkauf allein ändert für den Mieter nichts. Nach § 566 BGB tritt der Käufer in den bestehenden Mietvertrag ein, zu denselben Bedingungen. Kündigen kann er nur, wenn er einen gesetzlichen Grund hat.

  • Kein Zustimmungsrecht: Der Mieter muss dem Verkauf nicht zustimmen und kann ihn nicht verhindern.
  • Besichtigungen: Der Mieter muss Besichtigungen in zumutbarem Umfang und mit angemessener Vorankündigung dulden, aber nicht jederzeit und nicht beliebig oft. In der Praxis vereinbaren wir feste Termine und halten uns daran.
  • Vorkaufsrecht: Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat der Mieter nur im Fall des § 577 BGB, also wenn Wohnraum nach der Überlassung an ihn in Wohnungseigentum umgewandelt wird.
  • Kündigung wegen Eigenbedarfs: Möglich für den Käufer, aber mit Fristen und Voraussetzungen, und nicht als Versprechen in ein Exposé zu schreiben.

Wie der Preis ohne Mietspiegel entsteht

Bei vermieteten Objekten zählt das Ertragswertverfahren: Maßgeblich ist die nachhaltig erzielbare Miete, nicht der Preis einer freien Wohnung im selben Haus. Deshalb ist die Frage, wie weit Ihre aktuelle Miete von der ortsüblichen Vergleichsmiete entfernt ist, die wichtigste im ganzen Verkauf.

In einer Stadt ohne Mietspiegel beantwortet man sie mit den Mitteln, die § 558a Abs. 2 BGB nennt: mit drei vergleichbaren Wohnungen, mit einem Sachverständigengutachten oder mit einer Mietdatenbank. Für ein Mehrfamilienhaus lohnt sich der Aufwand eines Gutachtens; für eine einzelne Wohnung reicht in der Regel der Vergleich mit Mietverhältnissen, die wir selbst begleitet haben.

Eine stark untervermietete Wohnung hat Luft nach oben, aber die Erhöhung ist nach § 558 Abs. 3 BGB in drei Jahren auf 20 Prozent begrenzt. Das ist Teil des Preises, und ein ehrlicher Verkäufer rechnet es dem Käufer vor.

Wer solche Objekte in Bretten kauft

Private Kapitalanleger, oft aus der Region. Die Nachfrage nach Mietwohnungen speist sich in Bretten aus zwei Quellen: aus der Anbindung nach Karlsruhe über die Stadtbahn und aus den Arbeitgebern vor Ort, darunter Tiernahrung Deuerer, die Seeburger AG, Wolters Kluwer Tax & Accounting und BGT Bischoff Glastechnik.

Diese Käufergruppe erreicht man nicht über ein schönes Bild, sondern über eine vollständige Unterlage: Mietvertrag, Mietenliste, Nebenkostenabrechnungen, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Höhe der Rücklage und eine saubere Aufstellung der laufenden Kosten.

Was Sie vorher klären sollten

Zwei Punkte entscheiden regelmäßig über den Preis, und beide lassen sich vorher prüfen.

  • Ist die Miete wirksam vereinbart? Staffelmieten, Indexmieten und Modernisierungsumlagen sind formgebunden. Ein unwirksamer Teil des Mietvertrags senkt die kalkulierbare Miete und damit den Preis.
  • Was hat die Eigentümergemeinschaft beschlossen? Ein beschlossener, aber noch nicht bezahlter Sanierungsbeschluss ist eine Belastung des Käufers und muss offengelegt werden.

So läuft es ab

  1. Unterlagen zusammenstellenMietvertrag, Mietenliste, Nebenkosten, Verwalterunterlagen, Protokolle, Rücklage.
  2. Miete einordnenOhne Mietspiegel über vergleichbare Mietverhältnisse oder ein Gutachten.
  3. Preis aus dem ErtragErtragswert rechnen, Instandhaltung und Verwaltung realistisch ansetzen.
  4. An Anleger vermarktenZuerst an vorgemerkte Kapitalanleger aus unserem Rundschreiben, dann in die Portale.

Häufige Fragen

Muss ich dem Mieter sagen, dass ich verkaufe?

Rechtlich müssen Sie ihn nicht um Erlaubnis fragen. Praktisch sollten Sie es ihm sagen, und zwar früh und selbst. Ein Mieter, der es vom Nachbarn erfährt, macht Besichtigungen schwierig; ein Mieter, der eingebunden ist, zeigt die Wohnung mitunter freundlicher als jedes Exposé.

Wie begründe ich die Miete ohne Mietspiegel?

Mit einem der drei Mittel aus § 558a Abs. 2 BGB: drei vergleichbaren Wohnungen, einem Sachverständigengutachten oder einer Mietdatenbank. Fehlt eines davon, ist eine Mieterhöhung formal unwirksam. Für ein Mehrfamilienhaus lohnt der Aufwand eines Gutachtens, für eine einzelne Wohnung reicht meist der Vergleich.

Bringt eine vermietete Wohnung weniger als eine leere?

In der Regel ja, weil der Käuferkreis kleiner ist: Selbstnutzer fallen weg. Wie groß der Abstand ist, hängt an der Miete. Eine Wohnung, die deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet ist, bringt weniger; eine marktgerecht vermietete Wohnung kann für einen Anleger sogar attraktiver sein als eine leere.

Ihr Ansprechpartner

Vermietetes verkaufen

Sagen Sie uns, was vermietet ist und zu welcher Miete. Wir rechnen den Ertragswert und sagen Ihnen, was realistisch ist.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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