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iMMo75 seit 2002 · Bretten, der Kraichgau und die Region bis zum Enzkreis

Immobilien in Bretten

Verkaufsfahrplan mit Terminen

Ab heute gerechnet

Wann haben Sie Ihr Geld?

Wer heute beginnt, hat das Geld erfahrungsgemäß zwischen Januar 2027 und Juni 2027 auf dem Konto.

Erfahrungswerte aus eigenen Verkäufen, keine Zusage. Zwei Schritte hängen nicht an uns: Die zweiwöchige Frist vor der Beurkundung steht im Gesetz (§ 17 Abs. 2a BeurkG), und wie schnell die Auflassungsvormerkung eingetragen wird, bestimmt das Grundbuchamt. Den größten Einfluss haben Sie selbst über den Angebotspreis.

  1. Unterlagen zusammenstellen29.10.2026 bis 12.11.2026

    Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Energieausweis. Was fehlt, besorgen wir. Dieser Schritt dauert am häufigsten länger als gedacht, weil Ämter Fristen haben.

  2. Bewertung und Preisstrategie05.11.2026 bis 19.11.2026

    Besichtigung, Einordnung, Festlegung des Angebotspreises. Läuft parallel zu den Unterlagen.

  3. Aufbereitung und Exposé12.11.2026 bis 03.12.2026

    Fotos, Videoposé, Exposé, Pflichtangaben nach § 87 GModG.

  4. Vermarktung und Besichtigungen10.12.2026 bis 25.02.2027

    Zuerst an unser Rundschreiben, dann in die Portale. Diese Spanne ist die größte und hängt vor allem vom Angebotspreis ab: Zu hoch angesetzt verlängert sie sich deutlich.

  5. Käufer prüfen und verhandeln17.12.2026 bis 18.03.2027

    Finanzierungsbestätigung prüfen, Konditionen verhandeln.

  6. Notartermin31.12.2026 bis 15.04.2027

    Der Entwurf muss Verbrauchern zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Das ist eine gesetzliche Frist und nicht verkürzbar.

  7. Kaufpreiszahlung28.01.2027 bis 10.06.2027

    Erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Vorliegen der Löschungsbewilligungen. Das Grundbuchamt bestimmt hier das Tempo, nicht wir.

  8. Übergabe28.01.2027 bis 17.06.2027

    Zählerstände, Schlüssel, Protokoll. In der Regel direkt nach Zahlungseingang.

Der Fahrplan beginnt mit dem Wert. Den schätzt der Wert-Check in vier Schritten ein.

Wer Ihre Immobilie in Bretten kaufen wird

Bretten zieht Käufer aus drei Richtungen an. Erstens aus Karlsruhe: Die Stadtbahn fährt seit 1992 hierher, Linie S 4 Karlsruhe–Heilbronn–Öhringen, und wer dort arbeitet, findet hier eine Altstadt mit Anschluss. Zweitens aus der Stadt selbst, weil Familien innerhalb Brettens umziehen. Drittens aus dem Osten, aus Richtung Knittlingen, Maulbronn und Mühlacker, also aus dem Enzkreis.

Die dritte Richtung wird regelmäßig unterschätzt, und sie ist der Grund, warum wir hier arbeiten: Unser Büro steht in Ötisheim, gut zwanzig Kilometer entfernt, und ein Teil unseres über zwanzig Jahre gewachsenen Kundenstamms wohnt genau dort. Ein Angebot, das nur unter dem Stichwort Bretten sichtbar ist, erreicht diese Käufer nicht.

Der Preis ohne Marktbericht

Ohne veröffentlichte Kaufpreisstatistik entsteht der Preis aus drei Quellen: dem Bodenrichtwert Ihrer Zone zum 01.01.2025, dem Zustand des Gebäudes und tatsächlichen Vergleichsverkäufen. Die dritte Quelle ist die wichtigste und die, die Arbeit macht.

In den großen Stadtteilen gibt es genug Bewegung für solche Vergleiche. In den kleinen nicht, und dort ist eine ehrliche Spanne mehr wert als eine erfundene Zahl. Wir sagen Ihnen, in welchem Fall Sie sind.

Ein zu hoch angesetzter Preis bringt nicht mehr Geld, sondern mehr Zeit. Die ersten zwei bis drei Wochen nach Veröffentlichung sind die wirksamsten: Dann sehen alle vorgemerkten Interessenten das Angebot zum ersten Mal. Wer in dieser Phase zu teuer ist, verbrennt sie und senkt danach, und eine Preissenkung liest jeder Interessent als Schwäche.

Bodenrichtwerte, Stichtag01.01.2025jeder Wert abrufbar in BORIS-BWGemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bretten
Grundstück bewertenRichtwert mal Flächeder Boden allein, das Gebäude kommt dazu§ 196 BauGB

Welche Unterlagen Sie brauchen

Dieser Schritt dauert fast immer länger als gedacht, weil Ämter Fristen haben. Wer früh anfängt, verliert später keine Wochen.

  • Grundbuchauszug: Grundbuchauszüge erteilt nicht mehr ein örtliches Notariat, sondern das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht. Welches für Ihr Grundstück zuständig ist, klären wir mit Ihnen.
  • Flurkarte und Flächennachweis: aus dem Liegenschaftskataster. Erfahrungsgemäß weicht die Fläche im Kataster manchmal von der im Grundbuch ab; das muss vor dem Verkauf geklärt sein.
  • Grundrisse und Baugenehmigung: aus der Bauakte der Stadt Bretten. Bei Umbauten die Frage, ob alles genehmigt war.
  • Energieausweis: muss bei der Besichtigung vorliegen, die Pflichtangaben daraus nach § 87 GModG schon in der Anzeige. Bei erfolgreichem Verkauf übernehmen wir ihn kostenfrei.
  • Bei Häusern in der Altstadt: Auskunft zu Denkmalschutz und Gestaltungssatzung. Die Bank des Käufers fragt danach.
  • Bei ehemaligen Hofstellen: Was ist mit Scheune und Nebengebäuden baurechtlich möglich, und gibt es einen Altlastenverdacht?

Was Sie als Verkäufer sagen müssen

Einen Mangel, von dem Sie wissen, müssen Sie offenlegen. Wer ihn verschweigt, haftet trotz Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag. Das gilt für Feuchtigkeit im Keller genauso wie für einen beschlossenen, aber noch nicht bezahlten Sanierungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft.

In der Praxis ist Offenlegen auch die bessere Verkaufsstrategie. Ein Mangel, den Sie selbst benennen, ist ein Verhandlungspunkt. Derselbe Mangel, den der Gutachter des Käufers findet, ist ein Vertrauensbruch und kostet mehr.

Ob Einzimmerwohnung oder Kapitalanlage für zwei Millionen Euro: Jede Immobilie bekommt bei uns den vollen Einsatz. Denn in vielen Häusern und Wohnungen steckt die Arbeit eines ganzen Lebens. Wer uns seinen Lebenstraum anvertraut, verdient unser Bestes.

Jens StumppInhaber von iMMo75, Immobilienmakler seit 2002

So läuft es ab

  1. Wert ermittelnJens Stumpp sieht sich die Immobilie an und nennt Ihnen einen begründeten Marktwert, kein Wunschergebnis.
  2. Unterlagen zusammenstellenGrundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Energieausweis. Was fehlt, besorgen wir.
  3. Vermarktung vorbereitenFotos, Videoposé und Exposé. Das Objekt geht zuerst an unser Rundschreiben mit 25.000 Adressen, dann in die Portale.
  4. Besichtigungen führenWir sprechen die passenden Interessenten an und zeigen die Immobilie selbst.
  5. Prüfen und verhandelnWir prüfen die Finanzierungsbestätigung der Interessenten und verhandeln für Sie.
  6. Notar und ÜbergabeWir bereiten den Kaufvertrag vor und begleiten Sie bis zur Schlüsselübergabe.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf in Bretten?

Von der ersten Besichtigung bis zum Geld auf Ihrem Konto sind es erfahrungsgemäß vier bis sieben Monate, in den kleinen Stadtteilen eher länger. Der Verkaufsfahrplan auf dieser Seite rechnet das mit Kalenderdaten ab heute durch. Zwei Posten sind gesetzlich festgelegt und nicht verkürzbar: Der Kaufvertragsentwurf muss Verbrauchern zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG), und die Kaufpreiszahlung erfolgt erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung.

Was kostet der Makler beim Verkauf?

Die Maklerprovision wird frei vereinbart und ist Teil des Auftrags; wir nennen sie vor der Unterschrift und nicht danach. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt § 656c BGB: Wenn beide Seiten den Makler bezahlen, muss die Provision für Käufer und Verkäufer gleich hoch sein.

Soll ich vor dem Verkauf noch sanieren?

Meistens nicht. Eine neue Heizung oder neue Fenster, die Sie noch selbst einbauen, bringen beim Verkauf in der Regel weniger ein als sie kosten, weil der Käufer sie nach seinem Geschmack gewollt hätte. Was sich fast immer rechnet: aufräumen, entrümpeln, kleine Schäden beheben und die Unterlagen vollständig vorlegen. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, sagen wir nach der Besichtigung, auch wenn die Antwort lautet: nichts.

Was kostet mich ein Hausverkauf in Bretten?

Den größten Posten zahlt der Käufer: die Grunderwerbsteuer von 5,0 Prozent. Bei Ihnen bleiben die Maklerprovision, die bei Häusern und Wohnungen nach § 656c BGB zu gleichen Teilen auf beide Seiten entfällt, und die Beschaffung der Unterlagen. Den Energieausweis übernehmen wir bei erfolgreichem Verkauf. Bei größeren Grundstücken, wie sie in den Brettener Ortsteilen häufig sind, kommt gelegentlich noch eine Vermessung dazu, wenn geteilt wird. Und der Posten, der am häufigsten vergessen wird: Läuft noch ein Darlehen, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Was ist beim Wohnungsverkauf in Bretten anders als beim Hausverkauf?

Vor allem die Unterlagen. Zum Hausverkauf gehören Grundbuch, Flurkarte und Energieausweis; beim Wohnungsverkauf kommen Teilungserklärung, Aufteilungsplan, die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, der Wirtschaftsplan und der Stand der Instandhaltungsrücklage dazu. Beim Preis gilt für beides dasselbe: Einen amtlichen Durchschnitt gibt es in Bretten nicht, weil der Gemeinsame Gutachterausschuss keinen Grundstücksmarktbericht veröffentlicht. Für ein Haus ist der Bodenrichtwert Ihrer Zone zum 01.01.2025 der Ausgangspunkt, für eine Wohnung sind es Baujahr, Lage im Haus und der Zustand des Gemeinschaftseigentums.

Ihr Ansprechpartner

Verkauf besprechen

Sagen Sie uns kurz, um welche Immobilie es geht. Jens Stumpp ruft zurück und schaut sich alles vor Ort an.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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