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iMMo75 seit 2002 · Bretten, der Kraichgau und die Region bis zum Enzkreis

Immobilien in Bretten

Verkaufsfahrplan mit Terminen

Ab heute gerechnet

Wann haben Sie Ihr Geld?

Wer heute beginnt, hat das Geld erfahrungsgemäß zwischen Januar 2027 und Juni 2027 auf dem Konto.

Erfahrungswerte aus eigenen Verkäufen, keine Zusage. Zwei Schritte hängen nicht an uns: Die zweiwöchige Frist vor der Beurkundung steht im Gesetz (§ 17 Abs. 2a BeurkG), und wie schnell die Auflassungsvormerkung eingetragen wird, bestimmt das Grundbuchamt. Den größten Einfluss haben Sie selbst über den Angebotspreis.

  1. Unterlagen zusammenstellen29.10.2026 bis 12.11.2026

    Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Energieausweis. Was fehlt, besorgen wir. Dieser Schritt dauert am häufigsten länger als gedacht, weil Ämter Fristen haben.

  2. Bewertung und Preisstrategie05.11.2026 bis 19.11.2026

    Besichtigung, Einordnung, Festlegung des Angebotspreises. Läuft parallel zu den Unterlagen.

  3. Aufbereitung und Exposé12.11.2026 bis 03.12.2026

    Fotos, Videoposé, Exposé, Pflichtangaben nach § 87 GModG.

  4. Vermarktung und Besichtigungen10.12.2026 bis 25.02.2027

    Zuerst an unser Rundschreiben, dann in die Portale. Diese Spanne ist die größte und hängt vor allem vom Angebotspreis ab: Zu hoch angesetzt verlängert sie sich deutlich.

  5. Käufer prüfen und verhandeln17.12.2026 bis 18.03.2027

    Finanzierungsbestätigung prüfen, Konditionen verhandeln.

  6. Notartermin31.12.2026 bis 15.04.2027

    Der Entwurf muss Verbrauchern zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Das ist eine gesetzliche Frist und nicht verkürzbar.

  7. Kaufpreiszahlung28.01.2027 bis 10.06.2027

    Erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Vorliegen der Löschungsbewilligungen. Das Grundbuchamt bestimmt hier das Tempo, nicht wir.

  8. Übergabe28.01.2027 bis 17.06.2027

    Zählerstände, Schlüssel, Protokoll. In der Regel direkt nach Zahlungseingang.

Der Fahrplan beginnt mit dem Wert. Den schätzt der Wert-Check in vier Schritten ein.

Die wichtigste Entscheidung fällt vor dem Umzug

Verkaufen oder vermieten? Diese Frage sollte beantwortet sein, bevor Sie weg sind, denn beide Wege brauchen unterschiedliche Vorbereitung. Für die Vermietung aus der Ferne brauchen Sie eine Verwaltung und einen Ansprechpartner für Schäden; für den Verkauf brauchen Sie Unterlagen und Zeit.

In Bretten kommt die Ortsgröße dazu. In der Kernstadt oder in Diedelsheim findet sich ein Mieter wie ein Käufer vergleichsweise schnell. In Sprantal oder Dürrenbüchig dauert beides länger, und das sollte in den Zeitplan, bevor der Umzugswagen bestellt ist.

Wie ein Verkauf aus der Ferne abläuft

Praktisch gibt es nur vier Punkte, an denen jemand vor Ort sein muss, und keiner davon sind Sie.

  • Aufnahme: Wir machen Fotos, Videoposé und Grundrisse, nehmen Zählerstände auf und prüfen den Zustand. Dafür brauchen wir einen Schlüssel, nicht Sie.
  • Besichtigungen: Wir zeigen die Immobilie selbst, in Blöcken, und berichten nach jedem Termin. Niemand bekommt den Schlüssel in die Hand.
  • Handwerker und kleine Arbeiten: Wenn etwas zu richten ist, koordinieren wir das über unser Netzwerk. Sie bekommen Angebote und entscheiden.
  • Übergabe: Protokoll, Zählerstände, Schlüssel. Auch das übernehmen wir, wenn Sie nicht anreisen können oder wollen.

Der Notartermin, wenn Sie nicht da sind

Dafür gibt es zwei erprobte Wege. Entweder Sie erteilen einer Person Ihres Vertrauens eine notariell beurkundete oder beglaubigte Vollmacht, die bei der Beurkundung für Sie auftritt. Oder Sie lassen bei einem Notar an Ihrem neuen Wohnort eine Erklärung beurkunden und genehmigen den Vertrag. Welche Variante Ihr Notar bevorzugt, klären wir vorher mit ihm.

Wichtig ist nur: Das muss früh geklärt werden, nicht in der Woche vor dem Termin. Die gesetzliche Frist von zwei Wochen für den Entwurf nach § 17 Abs. 2a BeurkG läuft parallel.

Wenn der Umzugstermin schneller kommt als der Verkauf

Das ist der Normalfall und kein Problem, solange man es einplant. Ein leeres Haus verkauft sich erfahrungsgemäß etwas besser als ein bewohntes, weil Besichtigungen flexibler möglich sind und Räume größer wirken.

Zwei Punkte sollten Sie regeln, bevor Sie fahren: Wer kümmert sich bei Frost, Wasserschaden oder Sturm um das leere Objekt? Und ist die Gebäudeversicherung über den Leerstand informiert? Das ist eine Frage an Ihren Versicherer, keine Beratung von uns.

Wenn Sie wegziehen, bevor verkauft ist, übernehmen wir die Kontrolle des leeren Objekts im Rahmen des Auftrags. Unser Büro ist gut zwanzig Kilometer entfernt; wir fahren ohnehin regelmäßig vorbei.

Ob Einzimmerwohnung oder Kapitalanlage für zwei Millionen Euro: Jede Immobilie bekommt bei uns den vollen Einsatz. Denn in vielen Häusern und Wohnungen steckt die Arbeit eines ganzen Lebens. Wer uns seinen Lebenstraum anvertraut, verdient unser Bestes.

Jens StumppInhaber von iMMo75, Immobilienmakler seit 2002

So läuft es ab

  1. Früh entscheidenVerkaufen oder vermieten? Diese Frage vor dem Umzug klären, nicht danach.
  2. Unterlagen beschaffenGrundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte, Energieausweis.
  3. Vollmacht klärenMit dem Notar abstimmen, wie Sie beim Termin vertreten werden.
  4. ÜbergebenSchlüssel, Zählerstände und Zugang zu uns. Danach läuft der Verkauf ohne Ihre Anreise.

Häufige Fragen

Muss ich für den Verkauf nach Bretten kommen?

Nein. Aufnahme, Besichtigungen, Handwerkerkoordination und Übergabe übernehmen wir vor Ort. Beim Notartermin können Sie sich mit notarieller Vollmacht vertreten lassen oder bei einem Notar an Ihrem neuen Wohnort genehmigen. Wenn Sie dabei sein möchten, richten wir den Termin nach Ihrer Reise.

Ist ein leeres Haus schwerer zu verkaufen?

Nach unserer Erfahrung nicht, im Gegenteil: Besichtigungen sind flexibler, Räume wirken größer, und es gibt keine Rücksicht auf einen Bewohner. Was ein leeres Objekt braucht, ist Aufmerksamkeit: Heizung im Winter, regelmäßige Kontrolle, und eine Information an die Gebäudeversicherung über den Leerstand.

Was ist, wenn ich einen festen Termin habe?

Dann fangen wir früher an statt schneller zu verkaufen. Vier bis sieben Monate sind der Erfahrungswert, in den kleinen Stadtteilen länger, und zwei Posten darin sind gesetzliche Fristen, die niemand verkürzt. Der Fahrplan auf dieser Seite rechnet das mit Kalenderdaten ab heute.

Ihr Ansprechpartner

Wegzug besprechen

Sagen Sie uns, wann Sie weg sind und um welche Immobilie es geht. Wir sagen Ihnen, was vorher erledigt sein sollte.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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