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Immobilien in Bretten

Bodenwert-Rechner

Bodenwert in Sekunden

Was ist der Boden unter Ihrem Haus wert?

Den Wert Ihrer Zone zeigt BORIS-BW: Adresse eingeben, Zone anklicken. Aktueller Stichtag ist der 01.01.2025.

500 m²
Bodenwertrund 200.000 €

Beispielwert 400 € je m², kein Brettener Durchschnitt. Tragen Sie den Richtwert Ihrer Zone aus BORIS-BW ein.

Vereinfachte Rechnung: Richtwert mal Fläche. Weicht Ihr Grundstück in Größe, Zuschnitt oder Bebaubarkeit vom Richtwertgrundstück ab, ändert sich der Wert. Das ist nur der Boden, der Wert des Gebäudes kommt dazu.

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Die drei Modelle und was sie unterscheiden

Der Unterschied liegt nicht im Wohnen, sondern in den Rechten drumherum und in der Form der Zahlung.

  • Wohnungsrecht (§ 1093 BGB): Sie dürfen die Wohnung oder das Haus lebenslang selbst nutzen. Vermieten dürfen Sie nicht. Das Recht ist nicht übertragbar und nicht vererblich.
  • Nießbrauch (§ 1030 BGB): Sie dürfen nutzen und auch vermieten. Das ist mehr Recht und mindert deshalb den Kaufpreis stärker. Sinnvoll, wenn Sie später vielleicht in eine Pflegeeinrichtung ziehen und das Haus dann vermieten wollen.
  • Leibrente: Statt einer Summe erhalten Sie eine monatliche Zahlung bis zum Lebensende, meist in Kombination mit einem Wohnrecht. Attraktiv, wenn Ihnen laufendes Einkommen fehlt und nicht Kapital.

Was das kostet, und warum es in Bretten mehr Arbeit ist

Der Käufer erwirbt eine Immobilie, die er auf unbestimmte Zeit nicht nutzen kann. Das mindert den Preis, und zwar nach einer Rechnung und nicht nach Verhandlungsgeschick. Der Wert des Wohnrechts ergibt sich aus der ortsüblichen Miete, der statistischen Lebenserwartung und einem Zinssatz.

Die ortsübliche Miete ist in Bretten der schwierige Teil, weil die Stadt keinen Mietspiegel hat. Sie muss aus vergleichbaren Mietverhältnissen hergeleitet werden. Das ist mehr Arbeit, aber machbar, und es ist der einzige saubere Weg: Eine aus einem Portal abgelesene Angebotsmiete wäre als Grundlage für einen lebenslangen Vertrag ungeeignet.

Deshalb gilt die Faustregel: Je jünger Sie sind, desto größer der Abschlag. Mit 65 Jahren ist ein Wohnrecht statistisch deutlich länger und damit teurer als mit 80. Wer dieses Modell erwägt, sollte es nicht zu früh tun.

Die Absicherung ist der ganze Punkt

Ein Wohnrecht, das nur im Kaufvertrag steht, schützt Sie nicht, wenn der Käufer insolvent wird oder weiterverkauft. Was schützt, ist die Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs, und zwar im Rang vor allen Finanzierungsgrundschulden des Käufers.

Dazu gehören weitere Punkte, die in den Vertrag müssen: Wer zahlt welche Nebenkosten? Wer trägt Instandhaltung und wer Reparaturen am Dach? Was passiert, wenn Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung ziehen, bekommen Sie dann eine Ablösesumme? Und bei der Leibrente: Ist die Zahlung durch eine Reallast im Grundbuch gesichert?

Diese Fragen beantwortet der Notar, und er muss sie beantworten, bevor Sie unterschreiben. Eine Rechts- oder Steuerberatung leisten wir dazu nicht. Was wir leisten: den Wert ermitteln, das Modell mit Ihnen durchrechnen, einen seriösen Käufer finden und darauf achten, dass die Absicherung im Vertrag steht.

Für wen sich das eignet und für wen nicht

Es eignet sich, wenn Sie in Ihrem Zuhause bleiben wollen, Kapital oder laufendes Einkommen brauchen und keine Erben haben, die das Haus unbedingt behalten wollen. Es eignet sich auch, wenn eine Erbengemeinschaft absehbar in Streit geraten würde und Sie das zu Lebzeiten klären möchten.

Es eignet sich nicht, wenn Sie noch jung sind, denn dann ist der Abschlag groß. Und es eignet sich nicht, wenn Ihre Kinder das Haus übernehmen wollen und es dafür nur eine Finanzierung braucht. Dann ist die Übertragung innerhalb der Familie fast immer der bessere Weg. Wir sagen das auch, wenn es gegen einen Auftrag für uns spricht.

Ob Einzimmerwohnung oder Kapitalanlage für zwei Millionen Euro: Jede Immobilie bekommt bei uns den vollen Einsatz. Denn in vielen Häusern und Wohnungen steckt die Arbeit eines ganzen Lebens. Wer uns seinen Lebenstraum anvertraut, verdient unser Bestes.

Jens StumppInhaber von iMMo75, Immobilienmakler seit 2002

So läuft es ab

  1. Lage klärenWelche Immobilie, welcher Zustand, welches Alter, welcher Bedarf: Kapital oder monatliche Zahlung?
  2. Wert ermittelnMarktwert ohne Belastung, dann der Wert des Wohnrechts oder Nießbrauchs.
  3. Modell wählenWohnrecht, Nießbrauch oder Leibrente, mit Zahlen für jede Variante.
  4. AbsichernKäufer finden, Vertrag mit Eintragung in Abteilung II im ersten Rang, Notartermin.

Häufige Fragen

Wie viel weniger bekomme ich beim Verkauf mit Wohnrecht?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, aber es lässt sich rechnen. Grundlage sind die ortsübliche Miete, Ihre statistische Lebenserwartung und ein Zinssatz. In Bretten fehlt ein Mietspiegel, deshalb wird die Miete aus vergleichbaren Mietverhältnissen hergeleitet. Je älter Sie sind, desto kleiner der Abschlag.

Was passiert, wenn der Käufer insolvent wird?

Wenn Ihr Wohnrecht in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen ist und im Rang vor den Grundschulden steht, bleibt es bestehen, auch bei Zwangsversteigerung. Wenn es nur im Kaufvertrag steht, nicht. Deshalb ist diese Eintragung der wichtigste Satz im ganzen Vertrag.

Ist eine Leibrente sicherer als eine Einmalzahlung?

Sie ist anders, nicht sicherer. Die Einmalzahlung haben Sie, die Rente müssen Sie bekommen. Deshalb gehört die Zahlungspflicht durch eine Reallast im Grundbuch gesichert. Was eine Leibrente nicht leistet: Inflationsschutz, wenn keine Anpassung vereinbart ist. Eine Anlageberatung dürfen und wollen wir dazu nicht geben.

Ihr Ansprechpartner

Möglichkeiten besprechen

Schreiben Sie kurz, um welche Immobilie es geht und was Sie brauchen: Kapital oder eine monatliche Zahlung. Wir rechnen beide Wege durch.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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