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Immobilien in Bretten

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Stand: 15.10.2026, 16:07 Uhr. Anbieter aller Objekte ist iMMo75, jedes Objekt von immo75.de erscheint hier spätestens nach einer halben Stunde. Dazu 48 Angebote in der Region außerhalb von Bretten: Angebote in der Region.

Rechner für Mieterhöhungen

Mietrechner

Wie weit darf die Miete in Bretten steigen?

Ohne Mietspiegel belegen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete mit drei vergleichbaren Wohnungen oder einem Gutachten.

Mieterhöhung im Bestand, höchstens600 € im Monat

Die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren begrenzt die Erhöhung.

Vereinfachte Rechnung nach § 558 BGB, netto kalt. Die neue Miete gilt frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung. Nicht berücksichtigt: Erhöhungen nach Modernisierung, Staffel- und Indexmiete.

Miete prüfen lassen

Mit den Regeln für Ihren Ort rechnen: Wählen Sie unten Ihren Ort, der Rechner steht auf jeder Ortsseite.

Wie Sie ohne Mietspiegel eine Miete begründen

§ 558a Abs. 2 BGB nennt vier Begründungsmittel für eine Mieterhöhung: einen Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder die Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen. Fehlt das erste, bleiben die anderen drei, und sie sind rechtlich gleichwertig.

Der praktikabelste Weg für eine einzelne Wohnung ist der Vergleich: drei Wohnungen, die nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbar sind, und zwar so benannt, dass der Mieter sie prüfen kann. Für ein Mehrfamilienhaus oder für eine Erhöhung, die Bestand haben soll, lohnt sich ein Sachverständigengutachten.

Für eine Neuvermietung ist der Aufwand kleiner: Dort gilt die Kappungsgrenze nicht, und es zählt, was der Markt hergibt. Wir ordnen Ihre Wohnung über vergleichbare Vermietungen ein, die wir selbst begleitet haben.

Die Anfangsmiete entscheidet über zehn Jahre

Der Grund ist die Kappungsgrenze. Wer zu niedrig anfängt, kann die Miete nicht beliebig nachholen: Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent möglich, und auch die nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Das wirkt bis in den Verkauf. Bei vermieteten Objekten zählt der Ertragswert, also die nachhaltig erzielbare Miete. Eine untervermietete Wohnung bringt deshalb weniger als eine marktgerecht vermietete, und zwar dauerhaft.

Umgekehrt ist zu hoch auch falsch. Jeder Monat Leerstand kostet eine ganze Monatsmiete. In den kleinen Stadtteilen dauert eine Neuvermietung ohnehin länger als in der Kernstadt; dort ist ein zu hoher Ansatz besonders teuer.

Wer in Bretten mietet

Zwei Gruppen. Erstens Pendler nach Karlsruhe: Die Stadtbahn fährt seit 1992 hierher, Linie S 4 Karlsruhe–Heilbronn–Öhringen, und wer dort arbeitet, findet hier bezahlbaren Wohnraum mit Anschluss. Zweitens Beschäftigte der Arbeitgeber vor Ort, darunter Tiernahrung Deuerer, die Seeburger AG, Wolters Kluwer Tax & Accounting, Constructa-Neff und BGT Bischoff Glastechnik.

Daraus folgt, worauf es in der Anzeige ankommt: die Entfernung zum Bahnhof in Gehminuten für die erste Gruppe, die Erreichbarkeit der Gewerbegebiete für die zweite. Wer das konkret nennt, bekommt passendere Bewerber und weniger Absagen.

Wie wir Mieter auswählen

Der teuerste Fehler beim Vermieten ist nicht eine zu niedrige Miete, sondern ein Mieter, der nicht zahlt. Eine Räumung dauert Monate und kostet mehr als ein Jahr Mietdifferenz.

  • Selbstauskunft, Einkommensnachweise der letzten drei Monate und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters.
  • Bonitätsauskunft, soweit datenschutzrechtlich zulässig und mit Einwilligung.
  • Persönliches Gespräch bei der Besichtigung. Wir zeigen selbst und geben keine Schlüssel heraus.
  • Kaution nach § 551 BGB, höchstens drei Nettokaltmieten, auf einem getrennten Konto.
  • Wohnungsübergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos. Der Punkt, an dem beim Auszug die meisten Streitigkeiten entschieden werden.

Was Sie als Vermieter übernehmen

Vermieten ist Arbeit, auch mit Verwaltung. Nebenkostenabrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist, Instandhaltung, Erreichbarkeit bei Schäden, Prüffristen für Rauchwarnmelder und Heizung. Wer das nicht leisten kann oder will, sollte entweder eine Verwaltung beauftragen oder den Verkauf prüfen.

Wir vermitteln die Vermietung: Mietpreiseinschätzung, Aufbereitung, Besichtigungen, Auswahl der Mieter, Mietvertrag und Übergabe. Eine laufende Mietverwaltung bieten wir derzeit nicht an; wenn Sie eine brauchen, nennen wir Ihnen Verwalter aus der Region.

So läuft es ab

  1. Miete einordnenÜber vergleichbare Vermietungen oder ein Gutachten, weil es keinen Mietspiegel gibt.
  2. Wohnung vorbereitenKleine Schäden beheben, Fotos, Grundriss, Energieausweis und Pflichtangaben.
  3. Mieter auswählenBesichtigungen, Selbstauskunft, Nachweise, persönliches Gespräch.
  4. Vertrag und ÜbergabeMietvertrag, Kaution, Übergabeprotokoll mit Zählerständen.

Häufige Fragen

Welche Miete kann ich in Bretten verlangen?

Das lässt sich hier nicht aus einer Tabelle ablesen, weil die Stadt keinen Mietspiegel hat. Begründen lässt sich eine Miete trotzdem, und zwar mit den Mitteln aus § 558a Abs. 2 BGB: drei vergleichbaren Wohnungen, einem Sachverständigengutachten oder einer Mietdatenbank. Wir ordnen Ihre Wohnung über vergleichbare Vermietungen ein, die wir selbst begleitet haben.

Soll ich vermieten oder verkaufen?

Das ist eine Rechnung und eine Lebensentscheidung. Die Rechnung stellen wir mit Ihnen auf: erzielbare Miete abzüglich Verwaltung, Instandhaltungsrücklage, Grundsteuer und Leerstandsrisiko auf der einen Seite, Verkaufserlös und seine Verwendung auf der anderen. Was wir nicht leisten dürfen, ist eine Anlage- oder Steuerberatung.

Übernehmen Sie auch die Verwaltung?

Nein, wir vermitteln die Vermietung: Miete einschätzen, Wohnung aufbereiten, Mieter finden und auswählen, Vertrag und Übergabe. Eine laufende Mietverwaltung mit Abrechnung und Instandhaltung bieten wir derzeit nicht an. Wenn Sie eine brauchen, nennen wir Ihnen Verwalter aus der Region.

Ihr Ansprechpartner

Vermietung besprechen

Sagen Sie uns, was vermietet werden soll. Wir ordnen die Miete ein und finden passende Mieter.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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