Was gilt, wenn es keinen Mietspiegel gibt
Viele glauben, ohne Mietspiegel könne der Vermieter verlangen, was er will. Das stimmt nicht. Die Grenze ist weiterhin die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB, und dazu kommt die Kappungsgrenze: höchstens 20 Prozent in drei Jahren.
Was sich ändert, ist die Begründung. § 558a Abs. 2 BGB nennt vier Mittel: Mietspiegel, Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder die Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen. Fehlt das erste, muss der Vermieter eines der anderen drei liefern. Eine Erhöhung ohne eines dieser Mittel ist formal unwirksam.
Für Mieter ist das eine stärkere Position, als die meisten vermuten: Sie dürfen verlangen, dass die drei Vergleichswohnungen so benannt werden, dass Sie sie prüfen können. Eine pauschale Behauptung über das Mietniveau in der Stadt genügt nicht.
Welche Lage zu wem passt
Wer ohne Auto nach Karlsruhe pendelt, wohnt in der Kernstadt in Laufweite des Bahnhofs. Dort hält die Stadtbahn Karlsruhe, Linie S 4, dazu die Regionalbahn Richtung Bruchsal, Mühlacker und Stuttgart.
Wer eine größere Wohnung mit mehr Ruhe sucht, schaut nach Diedelsheim, Rinklingen oder Gölshausen. Dort gibt es Mehrfamilienhäuser und kurze Wege innerhalb des Orts.
In den kleinen Stadtteilen sind Mietwohnungen selten. Wer dort sucht, braucht Geduld, einen Suchauftrag und in der Regel ein Auto.
Worauf Sie bei Vertrag und Übergabe achten sollten
Vier Punkte, die später Geld kosten oder sparen.
- Übergabeprotokoll mit Fotos: Der wichtigste Punkt überhaupt. Beim Auszug entscheidet dieses Blatt darüber, wofür Sie haften.
- Zählerstände: Strom, Gas, Wasser, Heizung. Mit Datum und Unterschrift beider Seiten.
- Kaution: höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB), in drei Raten zahlbar, getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen.
- Nebenkosten: Welche Posten sind umlagefähig vereinbart, und wie hoch ist die Vorauszahlung? Eine niedrige Vorauszahlung ist keine niedrige Miete, sondern eine späte Rechnung.
Wie Sie von Mietangeboten erfahren
Mietwohnungen gehen in Bretten schnell weg, und die meisten Bewerbungen scheitern nicht am Preis, sondern an der Reihenfolge. Wer früh da ist und vollständige Unterlagen dabei hat, ist im Vorteil.
Bei uns können Sie einen Suchauftrag hinterlegen. Dann melden wir uns, wenn eine passende Wohnung kommt, und zwar bevor sie in den Portalen steht. Das kostet nichts.
So läuft es ab
- Suchprofil festlegenStadtteil, Größe, Rahmen. Wer alles sucht, bekommt zu viel und nichts Passendes.
- Suchauftrag hinterlegenDamit Sie von neuen Mietwohnungen früh erfahren.
- Unterlagen bereithaltenSelbstauskunft, Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Vollständig, beim ersten Termin.
- Übergabe dokumentierenProtokoll mit Fotos und Zählerständen. Das sichert Ihre Kaution.
