Die Unterlagen, die jeder Verkauf braucht
Diese fünf gehören zu jedem Objekt. Fehlt eines, stockt die Finanzierung des Käufers — Wochen vor dem Notartermin bei seiner Bank.
- Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, über das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht. Welches für Ihr Flurstück zuständig ist, klären wir mit Ihnen. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse hat; als Eigentümer ist das gegeben.
- Flurkarte und Flächennachweis aus dem Liegenschaftskataster. Erfahrungsgemäß weicht die Fläche im Kataster manchmal von der im Grundbuch ab; das muss vor dem Verkauf geklärt sein.
- Bauakte und Baugenehmigungen bei der Baurechtsbehörde, mit Ausweis und Eigentumsnachweis, gegen Gebühr. Bei Umbauten die Frage, ob alles genehmigt war.
- Grundrisse mit Flächenberechnung, oft in der Bauakte. Fehlen sie, erstellen wir sie.
- Energieausweis nach § 87 GModG, spätestens zur Besichtigung, Pflichtangaben schon in der Anzeige. Bei erfolgreichem Verkauf über iMMo75 übernehmen wir ihn.
Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung
Eigentumswohnungen stehen hier fast nur in der Kernstadt und in Diedelsheim. Wo es sie gibt, ist diese Liste die entscheidende.
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre
- Höhe der Instandhaltungsrücklage
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
- Name und Anschrift der Verwaltung
Die zwei Brettener Zusatzfälle
Ehemalige Hofstelle mit Scheune oder Stall. Für Käufer ist das oft der Grund, sich überhaupt zu interessieren — und die Frage, was dort erlaubt ist, entscheidet über den Preis. Die Antwort kommt aus der Bauakte, nicht aus der Erinnerung: Eine seit Jahrzehnten gelebte Nutzung ist nicht automatisch eine genehmigte. Bei früheren Betrieben gehört die Frage nach einem Altlastenverdacht dazu.
Teilbares Grundstück. In Bauerbach, Neibsheim und Sprantal stehen Häuser auf Parzellen, die sich manchmal teilen lassen. Ob das zulässig ist, sagt der Bebauungsplan; nötig ist dann eine Vermessung, und die kostet vor dem Verkauf Geld. Wir rechnen beide Wege durch, geteilt und ungeteilt, bevor Sie sich entscheiden — und werben nicht mit einer Teilung, die nicht geprüft ist.
Weitere besondere Fälle
Vermietet: Mietverträge samt Nachträgen, Mietenaufstellung, Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Nachweise über die Kautionen. Ohne Mietspiegel kommt die Einordnung der Miete aus vergleichbaren Mietverhältnissen.
Haus in der Altstadt: Auskunft zu Denkmalschutz und Gestaltungssatzung. Die Bank des Käufers fragt danach.
Hanglage am Südhang: Nachweise zu Stützmauern und Entwässerung. Und was Sie über Wasser oder Schlamm nach Starkregen wissen, gehört in die Unterlagen — im Kraichgau ist das der häufigere Fall als Hochwasser vom Bach.
Wenn Sie geerbt haben: Amtsgericht Bretten
Zum Verkauf einer geerbten Immobilie brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ausgestellt wird er vom Nachlassgericht.
Für Bretten ist das das Amtsgericht Bretten. Zum Bezirk gehören die Stadt mit allen neun Ortsteilen — Bauerbach, Büchig, Diedelsheim, Dürrenbüchig, Gölshausen, Neibsheim, Rinklingen, Ruit und Sprantal — sowie Oberderdingen mit Flehingen und Großvillars, Sulzfeld, Gondelsheim, Kürnbach und Zaisenhausen.
Eine Feinheit, die auffällt, wenn man unsere Marktzahlen kennt: Der Gerichtsbezirk ist fast dasselbe Gebiet wie das des Gemeinsamen Gutachterausschusses, aber ohne Kraichtal und Pfinztal. Wer also die Kaufpreisdaten des Ausschusses im Kopf hat, darf daraus nicht auf das Gericht schließen.
Und maßgeblich ist nach § 343 FamFG der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, nicht der Ort der Immobilie. Wo Ihr Fall liegt, hängt am letzten Wohnsitz, nicht am Haus.
Was wir übernehmen
Beim ersten Gespräch gehen wir die Liste gemeinsam durch und halten fest, was Sie schon haben. Was fehlt, besorgen wir.
Grundrisse erstellen wir, wenn keine da sind. Den Energieausweis stellt Evelyn Stumpp aus, bei erfolgreichem Verkauf auf unsere Kosten. Bauakteneinsicht, Flurkarte und die Unterlagen der Verwaltung fragen wir an. Den Grundbuchauszug müssen Sie selbst beantragen.
Der Rat, der hier am meisten bringt: Klären Sie bei einer Hofstelle zuerst, was in den Nebengebäuden zulässig ist. Das ist in den Ortsteilen der häufigste Grund, warum ein Käufer abspringt — und die Auskunft kostet eine Bauakteneinsicht.
