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Immobilien in Bretten

Die erste Frage: lässt sich teilen?

In Bauerbach und Sprantal kommen 145 Einwohner auf einen Quadratkilometer, in Neibsheim 179. Dort stehen Häuser auf Parzellen, die es in der Kernstadt nicht mehr gibt — und genau das macht die Übertragung an mehrere Kinder einfacher oder schwieriger als anderswo.

Lässt sich das Grundstück teilen, kann jedes Kind ein eigenes Flurstück bekommen. Jedes entscheidet dann allein, jedes kann später bauen oder verkaufen, und niemand braucht die Zustimmung des anderen. Lässt sich nicht teilen, bekommen beide Bruchteile am gleichen Grundstück — und damit eine Gemeinschaft, in der jede Entscheidung Einigkeit braucht. Über Jahrzehnte.

Ob geteilt werden darf, entscheidet der Bebauungsplan und nicht der Wunsch. Auskunft gibt die Baurechtsbehörde. Nötig ist dann eine Vermessung, und die kostet vor der Übertragung Geld — es ist der einzige Posten in diesem ganzen Vorgang, der vierstellig werden kann. Er lohnt sich trotzdem oft, weil zwei getrennte Flurstücke zusammen mehr wert sind als ein ungeteiltes und weil sie Streit verhindern, bevor er entsteht.

Das ist die Frage, die wir beim ersten Gespräch stellen. Nicht „wollen Sie schenken", sondern „geht das Grundstück auseinander".

Was bei der Schenkung rechtlich gilt

Seit dem 1. Januar 2023 unterscheidet das Gesetz zwischen zwei Arten von Immobilien. § 1850 Nr. 4 BGB nennt die Geschäfte, für die eine Genehmigung nötig ist, wörtlich: „zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Betreute unentgeltlich Wohnungs- oder Teileigentum erwirbt". § 1643 Abs. 1 BGB zieht dieselbe Pflicht auf die Eltern.

Im Wortlaut stehen nur Wohnungs- und Teileigentum. Grundstücke werden in Nummer 4 nicht genannt; die schlichte Schenkung eines Grundstücks oder Hauses fällt nicht darunter. Nummer 1 betrifft das Verfügen, Nummer 6 den entgeltlichen Erwerb.

In Bretten ist das der Regelfall: Eigentumswohnungen gibt es fast nur in der Kernstadt und in Diedelsheim; übertragen werden hier Häuser und Grundstücke. Die Genehmigung nach Nummer 4 entfällt damit meistens.

Zwei Einschränkungen bleiben. Erstens gilt das für die unentgeltliche Übertragung — ein vorbehaltener Nießbrauch, eine übernommene Restschuld oder eine Pflegeverpflichtung ändern die Beurteilung. Zweitens bleibt die Frage, ob ein Ergänzungspfleger nötig ist, weil die Eltern selbst Vertragspartei sind. Beides klärt der Notar; eine Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten.

Was das Finanzamt ansetzt

Maßgeblich ist der Verkehrswert, nicht der Kaufpreis von damals. In Bretten ist der schwerer zu belegen als anderswo, weil der Gemeinsame Gutachterausschuss keinen Grundstücksmarktbericht veröffentlicht — es gibt keine amtliche Durchschnittszahl.

Was es gibt, ist der Bodenrichtwert Ihrer Zone zum 01.01.2025 aus BORIS-BW. Bei einem Haus auf einer großen Parzelle in einem Ortsteil macht der Bodenanteil oft den größeren Teil des Werts aus — und damit auch des Betrags, der gegen den Freibetrag gerechnet wird.

Der Freibetrag beträgt 400.000 Euro je Kind und Elternteil (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), für Enkel 200.000 Euro. Schenkungen derselben Person werden nach § 14 ErbStG innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Wer früh anfängt, nutzt den Freibetrag mehrfach.

Was eine Schenkung in Ihrem Fall kostet oder spart, rechnet Ihr Steuerberater. Eine Steuerberatung dürfen wir nicht leisten. Was wir leisten: eine belastbare Einschätzung des Werts, auch ohne Marktbericht.

Was dagegen spricht

Dieser Abschnitt gehört dazu, sonst wäre dieser Ratgeber Werbung. Vier Punkte, und der letzte ist in Bretten der häufigste.

Sie kommen nicht mehr heran. Was verschenkt ist, ist verschenkt; eine Rückforderung ist nur in engen Ausnahmen möglich. Wer später Geld braucht, kann nicht verkaufen und nicht beleihen — bei einem minderjährigen Kind auch nicht mit dessen Einverständnis, sondern nur mit dem des Gerichts.

Mit achtzehn gehört es dem Kind, vollständig. Nicht dem Kind, das Sie sich vorstellen, sondern dem Menschen, der es dann ist.

Die Arbeit bleibt, wo sie war. Ein Haus mit Scheune und 800 Quadratmetern Grund macht jedes Jahr Arbeit und kostet Geld. Rechtlich trägt das der Eigentümer, also das Kind. Faktisch tragen es die Eltern.

Und die ungeteilte Gemeinschaft hält länger als die gute Absicht. Zwei Geschwister mit Bruchteilen an einem Grundstück brauchen für jede Entscheidung Einigkeit: für eine Sanierung, für eine Vermietung, für einen Verkauf. Das ist der häufigste Grund, warum aus einer gut gemeinten Schenkung ein Streit wird — und in den Ortsteilen mit ihren großen, nicht immer teilbaren Parzellen ist es der Regelfall, nicht die Ausnahme.

Wie es praktisch abläuft

Die Reihenfolge entscheidet, und sie ist hier eine andere als in der Stadt.

  • Teilbarkeit klären. Auskunft bei der Baurechtsbehörde: Was lässt der Bebauungsplan zu? Diese Frage kommt vor allem anderen, wenn mehrere Kinder bedacht werden sollen.
  • Wert klären. Ohne Marktbericht über Bodenrichtwert, Zustand und Vergleichsverkäufe. Bei einem teilbaren Grundstück rechnen wir beide Wege, geteilt und ungeteilt.
  • Steuerberater fragen, bevor etwas unterschrieben ist — besonders bei mehreren Kindern oder wenn in den letzten zehn Jahren schon geschenkt wurde.
  • Vermessung beauftragen, wenn geteilt wird. Das dauert und kostet, und es muss vor dem Notartermin fertig sein.
  • Notar beauftragen. Er beurkundet, klärt den Ergänzungspfleger und beantragt eine Genehmigung, falls eine nötig ist.

Häufige Fragen

Braucht die Übertragung an mein Kind eine Genehmigung?

Bei einem Haus oder Grundstück in der Regel nicht: § 1850 Nr. 4 BGB nennt im Wortlaut nur Wohnungs- und Teileigentum, und § 1643 Abs. 1 BGB verweist darauf. Bei einer Eigentumswohnung dagegen ja. In Bretten ist der erste Fall der häufigere, weil Eigentumswohnungen fast nur in der Kernstadt und in Diedelsheim stehen. Wie Ihr Fall liegt, beurteilt der Notar.

Kann ich mein Grundstück für zwei Kinder teilen?

Oft ja, und in den Ortsteilen lohnt es sich häufig. Entscheidend ist, was der Bebauungsplan zulässt; Auskunft gibt die Baurechtsbehörde. Nötig ist eine Vermessung, und die kostet vorher Geld. Der Vorteil: Jedes Kind bekommt ein eigenes Flurstück und entscheidet allein. Ohne Teilung entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft, in der jede Entscheidung Einigkeit braucht — über Jahrzehnte.

Wie hoch ist der Freibetrag?

400.000 Euro für jedes Kind je Elternteil nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, 200.000 Euro für Enkel nach Nummer 3. Schenkungen derselben Person werden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Maßgeblich ist der Verkehrswert — bei einem Haus auf großer Parzelle macht der Bodenanteil oft den größeren Teil aus.

Was ist der Wert, wenn es keinen Marktbericht gibt?

Er wird aus drei Quellen hergeleitet: dem Bodenrichtwert Ihrer Zone zum 01.01.2025 aus BORIS-BW, dem Zustand des Gebäudes und tatsächlichen Vergleichsverkäufen. In den großen Stadtteilen gibt es genug davon, in den kleinen nicht; dort ist eine ehrliche Spanne mehr wert als eine erfundene Zahl. Für das Finanzamt zählt der Verkehrswert, und den sollte man belegen können.

Kann ich die Schenkung zurücknehmen?

Nur in engen Ausnahmen. Was verschenkt ist, ist verschenkt. Ein vorbehaltener Nießbrauch sichert Ihnen die Nutzung, macht die Schenkung aber nicht mehr schlicht unentgeltlich und ändert die Beurteilung. Diese Gestaltung gehört zum Notar und zum Steuerberater, bevor etwas unterschrieben ist.

Ihr Ansprechpartner

Wert und Teilbarkeit klären

Beschreiben Sie kurz die Immobilie und wie viele Kinder bedacht werden sollen. Wir sagen Ihnen, was sie wert ist und ob sich das Grundstück teilen lässt.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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