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Immobilien in Bretten

Rechner für die Steuer beim Verkauf

Zehnjahresfrist prüfen

Zahlen Sie beim Verkauf Steuer?

Die Kaufnebenkosten von damals zählen mit: in Baden-Württemberg 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer plus Notar, Grundbuch und eine etwaige Provision. Die Abschreibung betrifft nur vermietete Objekte. Ihren Steuersatz finden Sie im letzten Steuerbescheid, er liegt selten über 42 Prozent.

Voraussichtliche Steuer…

Überschlag nach § 23 EStG: Steuerpflichtig ist der Gewinn nur, wenn zwischen den beiden Notarverträgen nicht mehr als zehn Jahre liegen. Wer selbst darin gewohnt hat, zahlt auch davor nichts. Bleibt der Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres unter der Freigrenze von 1.000 Euro, fällt keine Steuer an; wird sie erreicht, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig. Nicht berücksichtigt: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und gewerblicher Grundstückshandel. Dies ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.

Der Rechner braucht einen Verkaufspreis. Was Ihre Immobilie heute bringt, schätzt der Wert-Check.

Die drei Daten, auf die es ankommt

Die Steuerfrage lässt sich fast immer mit drei Daten beantworten, und alle drei haben Sie zu Hause. Das Datum des notariellen Vertrags, mit dem Sie gekauft haben. Das Datum des Vertrags, mit dem Sie verkaufen wollen. Und die Jahre dazwischen, aufgeschlüsselt nach Nutzung: selbst bewohnt, vermietet oder leer.

Liegen zwischen den beiden Vertragsdaten mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn in der Regel nicht zu versteuern. Liegen weniger als zehn Jahre dazwischen, entscheidet die Nutzung. Mehr braucht die erste Einschätzung nicht — und für die zweite ist Ihr Steuerberater zuständig.

Ein Punkt zum Zeitpunkt: Für Bretten nennt der Gutachterausschuss keinen Termin für den nächsten Bodenrichtwert-Stichtag, und wir behaupten deshalb keinen. Für Ihre Frist ist das ohne Belang — sie hängt an Ihren Verträgen, nicht an einem Stichtag des Ausschusses.

Mehrere Objekte: der Punkt, der teuer wird

Die Zehnjahresfrist schützt private Verkäufe. Wer regelmäßig verkauft, verlässt diesen Bereich: Mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren können als gewerblicher Grundstückshandel gewertet werden. Dann sind die Gewinne gewerbliche Einkünfte, und zwar auch die aus Objekten, die Sie länger als zehn Jahre gehalten haben.

In Bretten wird das vor allem dann zum Thema, wenn ein größeres Grundstück geteilt und in Teilen verkauft wird, oder wenn ein Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum aufgeteilt und wohnungsweise veräußert wird. Beides kommt vor, und beides sollte vorher mit einem Steuerberater geklärt werden statt hinterher mit dem Finanzamt.

Der Gesetzesstand in Zahlen

Der Gesetzesstand, auf fünf Zahlen gebracht. Keine Steuerberatung — die Beurteilung Ihres Falls ist nach dem Steuerberatungsgesetz dem Steuerberater vorbehalten.

Steuerpflichtig, wennunter 10 Jahrezwischen Anschaffung und Veräußerung§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, gesetze-im-internet.de
Ausgenommeneigene Wohnzweckedurchgehend — oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, gesetze-im-internet.de
Freigrenzeunter 1.000 €Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr. Keine Freigrenze je Objekt.§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG, gesetze-im-internet.de
Es zähltder Kaufvertragdie beiden notariellen Verträge, nicht die Eintragung im GrundbuchBFH, IX R 23/13 vom 10.02.2015
Geerbt oder geschenktFrist läuft weiterdie Anschaffung durch den Vorgänger wird zugerechnet, die Frist beginnt nicht neu§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, gesetze-im-internet.de

So läuft es ab

  1. Vertragsdatum von damals feststellenDer Tag der notariellen Beurkundung ist der Beginn der Frist.
  2. Nutzung Jahr für Jahr aufschreibenSelbst bewohnt, vermietet, leer. Daran hängt die Ausnahme.
  3. Bei mehreren Objekten zählenWie viele Verkäufe in den letzten fünf Jahren? Ab dem vierten wird es eine andere Frage.
  4. Steuerberater, dann NotarterminDie Reihenfolge ist entscheidend und lässt sich später nicht umstellen.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich mein Haus in Bretten halten, damit der Verkauf steuerfrei ist?

Bei einer nicht selbst genutzten Immobilie mehr als zehn Jahre, gerechnet von notariellem Kaufvertrag zu notariellem Kaufvertrag. Haben Sie selbst darin gewohnt, greift in der Regel die Ausnahme für eigene Wohnzwecke, und dann kommt es auf die Haltedauer nicht an.

Ich teile mein Grundstück und verkaufe zwei Bauplätze. Ist das noch privat?

Zwei Verkäufe sind in der Regel unproblematisch. Kritisch wird es ab dem vierten Objekt innerhalb von fünf Jahren, weil dann gewerblicher Grundstückshandel in Frage kommt — und dann hilft auch die Zehnjahresfrist nicht. Wie Ihr Fall zählt, muss ein Steuerberater beurteilen; eine Steuerberatung dürfen wir nicht erbringen.

Gilt die Frist auch für ein Grundstück ohne Haus?

Ja, und dort ohne die Rettung durch die Eigennutzung: Ein unbebautes Grundstück kann nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Bleibt also allein die Zehnjahresfrist.

Spielt es eine Rolle, in welchem Ortsteil die Immobilie liegt?

Für die Steuer nicht. Ob Kernstadt, Bauerbach, Neibsheim oder Sprantal — die Frist ist dieselbe und der Gewinn ergibt sich aus Ihren Verträgen. Für den Preis macht der Ortsteil dagegen einen deutlichen Unterschied, und darüber sprechen wir gern.

Rechtsgrundlagen

Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung. Zuletzt automatisch auf Änderungen geprüft am 15.10.2026.

Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater — eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.

Ihr Ansprechpartner

Vor dem Notartermin sprechen

Nennen Sie uns die beiden Daten und die Zahl Ihrer Verkäufe der letzten fünf Jahre. Wir sagen, worauf beim Termin zu achten ist. Beurteilen muss es Ihr Steuerberater.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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