Drei Dinge, die Sie sich zeigen lassen sollten
Nicht fragen, sondern zeigen lassen — das ist der Unterschied. Alle drei Punkte liegen in jedem seriösen Büro griffbereit.
Die Erlaubnisurkunde. Maklertätigkeit ist erlaubnispflichtig (§ 34c Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung). Wer sie hat, kann sie vorlegen. Unsere stammt aus dem Jahr 2002.
Die Bewertungsqualifikation, mitsamt ihrer Grenze. Jens Stumpp ist DEKRA-zertifiziert (D1+). Diese Zertifizierung ist keine nach DIN EN ISO/IEC 17024 — Gutachten für Finanzamt oder Gericht fallen damit aus, und das steht hier, nicht im Kleingedruckten.
Den Provisionssatz, schriftlich, vor dem Auftrag. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher tragen Käufer und Verkäufer denselben Betrag (§ 656c, § 656d BGB). Verdient ist er erst mit dem Kaufvertrag.
Was auf der Liste fehlt und trotzdem zählt: ob jemand bereit ist, das Objekt anzusehen, bevor er eine Zahl nennt. In Rinklingen oder Bauerbach entscheidet eine Scheune über den halben Preis, und keine Datenbank weiß, in welchem Zustand sie ist.
Zehn Kilometer: was das praktisch bedeutet
Entfernung klingt nach einem weichen Thema, bis man sie in Terminen rechnet. Ein Verkauf braucht nicht einen Termin, sondern viele: Erstbesichtigung, Fototermin, Übergabe der Unterlagen, Besichtigungen mit Interessenten, Schlüsselübergabe. Jeder davon ist für uns eine Viertelstunde Anfahrt.
Das merkt man vor allem bei Besichtigungen. Wer aus Stuttgart oder Karlsruhe anreist, legt sie gern auf einen Samstag und führt vier Interessenten hintereinander durch. Das ist für Sie als Verkäufer der unangenehmste Weg: Fremde begegnen sich im Treppenhaus, und wer ernsthaft interessiert ist, hat keine Ruhe. Aus zehn Kilometern lässt sich einzeln zeigen.
Der zweite Punkt ist die Käuferrichtung. Bretten und der Enzkreis sind ein zusammenhängender Wohnmarkt: Wer in Pforzheim oder Mühlacker arbeitet und im Kraichgau etwas mit Grundstück sucht, hat Bretten auf dem Zettel. Diese Interessenten stehen bei uns in der Kartei, weil wir auf der anderen Seite derselben Grenze sitzen.
Was wir nicht behaupten: dass wir in Bretten ein Ladenlokal hätten oder im Verein wären. Wir sind das Maklerbüro von nebenan, nicht das aus der Stadt.
Was wir beim Verkauf in Bretten übernehmen
Die Reihenfolge unten ist die, in der es wirklich abläuft — sie beginnt mit einem Termin bei Ihnen, nicht mit einem Vertrag.
Den Energieausweis übernehmen wir, wenn der Verkauf über uns zustande kommt. Evelyn Stumpp stellt ihn selbst aus, es geht also keine Woche für einen Dienstleister verloren, und die Pflichtangaben nach § 87 Gebäudemodernisierungsgesetz stehen rechtzeitig in der Anzeige.
Neue Angebote stehen 75 Stunden auf unseren eigenen Seiten und gehen an vorgemerkte Interessenten, bevor sie auf den großen Immobilienbörsen erscheinen. Für Sie heißt das: Die ersten Anfragen kommen von Menschen, die gezielt im Kraichgau suchen.
Ob Einzimmerwohnung oder Kapitalanlage für zwei Millionen Euro: Jede Immobilie bekommt bei uns den vollen Einsatz. Denn in vielen Häusern und Wohnungen steckt die Arbeit eines ganzen Lebens. Wer uns seinen Lebenstraum anvertraut, verdient unser Bestes.
Jens StumppInhaber von iMMo75, Immobilienmakler seit 2002So läuft es ab
- Hinfahren und anschauenEine Stunde auf dem Grundstück. Bei Hofstellen messen wir Nebengebäude mit auf: Scheune, Schuppen, alte Stallungen zählen beim Preis mit, tauchen in alten Unterlagen aber oft gar nicht auf.
- Papierkram sortierenGrundbuch, Flurkarte, Wohnflächen, Energieausweis. Bei den älteren Ortsteilhäusern fehlen häufig Baugenehmigungen für spätere Anbauten — das klären wir früh, nicht erst beim Notar.
- Darstellen, was da istFotos und Grundrisse. Wo ein Nebengebäude Potenzial hat, zeigen wir es, statt es zu verschweigen; bearbeitete Bilder sind immer als solche gekennzeichnet.
- Erst die eigene KarteiDrei Tage Vorsprung, bevor das Objekt in die Portale geht. Auf dem Dorf lohnt sich zusätzlich das Anwohnerrundschreiben: Der Käufer wohnt überraschend oft zwei Straßen weiter.
- Einzeln zeigenKeine Sammelbesichtigungen. Wer finanziert, fragen wir ab; beraten dürfen wir dazu nicht, uns fehlt die Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung.
- Bis zur SchlüsselübergabeKaufvertragsentwurf mit dem Notar, Begleitung zum Termin, Übergabeprotokoll mit allen Zählerständen.